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Donnerstag, 27. September 2012

Korruption aller Orten



Korruption aller Orten
von Beate Kesper
"Laziogate" zieht weitere Kreise, Korruptionsskandal erschüttert das Parlament der römischen Region Latium;  Griechischer Parlamentspräsident muss Amt ruhen lassen, Griechenlands Parlamentspräsident Meimarakis soll als Minister Schwarzgeld in Milliardenhöhe gewaschen haben. Chamagner und Gucci-Täschchen auf Kosten des Steuerzahlers, Fraktionsgelder für Champagner, Austern oder Designer-Handtaschen, bei Berlusconi war`s scheinbar möglich, Griechenland ermittelt gegen 32 Politiker, Steuerhinterziehung kostet den Staat in Griechenland jedes Jahr Milliarden, Ex-MAN-Manager in Bestechungsaffäre verurteilt, ein bundesweit agierendes Schienenkartell soll seit 1986 systematisch kommunale Verkehrsbetriebe betrogen haben, die Neuregelung des Parteiengesetzes, womit Spendenskandale vermieden werden sollen, lässt auf sich warten. Die Piratenpartei plädiert für „ Offene Verträge mit der Wirtschaft
Verträge zwischen öffentlichen Einrichtungen/Behörden/Regierung/etc. und Privatfirmen müssen im Sinne des transparenten Staates öffentlich sein.
  • Geheimverträge mit Privatunternehmen sind generell abzulehnen.
  • Bisher getroffene Verträge sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
  • Alle Ausschreibungen sind transparent und öffentlich durchzuführen. Nach der Vergabe sind alle Angebote zu veröffentlichen, sowie die Begründung für die Zuschläge.
  • Ausschreibungen sind so zu gestalten, dass sie nicht nur von einem schon vorher bestimmten Unternehmen erfüllt werden können.
  • Verträge sind so zu gestalten, dass von der Auftragsdurchführung keine größeren Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen, als wenn der Staat sie selbst übernimmt.
  • Informationen über Verträge, die mit dem Staat (Bürger, Steuerzahler) abgeschlossen werden, müssen grundsätzlich öffentlich sein und nicht nur einem sehr begrenzten Kreis der Staatsvertreter zugänglich. Auf angebliche Firmengeheimnisse (wie z.B. Kosten, Gewinnversprechen), die in Verträgen eingegangen werden, kann keine Rücksicht genommen werden. In begründeten Fällen, wie bei Gefahr für Leib und Leben, kann eine zeitlich begrenzte Ausnahme (z.B. maximal 10 Jahre) definiert werden, in denen bestimmte Informationen von Verträgen unter Verschluss gehalten werden können.“

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